ist das nach dem Staatskirchenrecht zuständige Organ, durch das die Pfarrgemeinde als Rechtsperson vertreten wird und alle Verwaltungsgeschäfte erledigt, zum Beispiel Verträge abschließt. Grundlage ist das auch heute noch fortgeltende preußische Vermögensverwaltungsgesetz von 1924.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer der Gemeinde als Vorsitzenden und je nach Gemeindegröße 6 bis 16 gewählten Mitgliedern. In der Gemeinde Hildegundis von Meer in Meerbusch wurden am 08./09.11.2025 14 Mitglieder in den Kirchenvorstand gewählt.
Es wurden insgesamt vier Ausschüsse zu den Bereichen Personal, Liegenschaften, Bau und Reparatur und Finanzen gebildet.
Arbeitskreissprecher sind:
Bau und Reparatur:
Finanzen:
Liegenschaften: Herr Hannen
Personal:
Wenn Sie Fragen haben, die die o. g. Ausschüsse betreffen, können Sie sich selbstverständlich jederzeit gerne an die vorgenannten Mitglieder wenden.
Ein Mitglied des Kirchenvorstandes vertritt den KV als Vertreter in die Verbandsversammlung des Kirchengemeindeverbandes Krefeld-Kempen-Viersen für das Verwaltungszentrum. In die Verbandsversammlung wurde als Vertreter Herr Dr. Peter Minuth entsandt.
Vier Mitglieder des Kirchenverbandes vertreten den KV in der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Krefeld/Meerbusch. Folgende Mitglieder wurden gewählt: Herr Pfarrer Viertel,
Die Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes ist neben der rechtlichen Vertretung der Pfarrgemeinde die Verwaltung des Kirchenvermögens. Dazu gehört zum Beispiel das Erstellen des jährlichen Haushaltsplanes, durch den alle Einnahmen und Ausgaben der Pfarre erfasst werden. Es müssen die notwendigen Geldmittel für die seelsorglichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Instandhaltung der kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus und Kindergarten) und die damit verbundenen Baumaßnahmen und Reparaturen.
Der Kirchenvorstand hat auch für die Anstellung und Entlohnung der Mitarbeiter in der Kirche zu sorgen. Dabei arbeitet er eng mit dem bischöflichen Generalvikariat in Aachen zusammen, dessen Zustimmung für alle wichtigen Entscheidungen erforderlich ist.