Auftrag des Priesters ist es, das Evangelium zu verkünden (Lehramt), die Sakramente zu spenden (Priesteramt) und die Gläubigen zu leiten (Hirtenamt). Durch seine Weihe handelt er bei seinem Dienst nicht aufgrund eigener Autorität, sondern in der Person Christi und im Namen der Kirche. Das Sakrament wird durch die Handauflegung des Bischofs gespendet. Bei der Priesterweihe legen die Kandidaten das Weiheversprechen ab, dass sich auf das Leben und die Aufgaben des Priesters bezieht. Er soll:
die ihm anvertraute Gemeinde umsichtig leiten den Dienst am Wort Gottes treu und gewissenhaft erfüllen,
die Sakramente, besonders jene der Eucharistie und Versöhnung zum Lob Gottes und zum Heil des Volkes Gottes feiern,
im Gebet das Erbarmen Gottes für die ihm Anvertrauten erflehen,
den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden beistehen,
sich Christus immer enger verbinden und zum Heil der Menschen leben,
dem Bischof Ehrfurcht und Gehorsam zeigen.
Ein Priester bleibt sein Leben lang an das gebunden, was er bei der Weihe verspricht. Wer zum Priester geweiht wird, muss einige Zeit zuvor die Diakonweihe empfangen haben. Bereits bei der Diakonweihe versprechen die Kandidaten unter anderem, um Christi Willen ehelos zu leben.
Priester können als Pfarrer vom Bischof mit der Leitung einer Pfarrei beauftragt werden und arbeiten in der Seelsorge in Pastoralteams mit anderen Priestern und pastoralen Berufungen (Pastoralreferent/innen, Gemeindereferent/innen) zusammen. Darüber hinaus werden Priester auch in der Seelsorge für bestimmte Personengruppen und in Institutionen tätig. Im Beschluss „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland heißt es über das Priesteramt:
„Die Sendung des Priesters lässt sich nicht mit Hilfe von einigen nur ihm vorbehaltenen Funktionen umschreiben. Vielmehr übt der Priester den der ganzen Kirche aufgegebenen Dienst im Auftrag Jesu Christi amtlich und öffentlich aus. Durch Verkündigung, Spendung der Sakramente, Bruderdienst, Auferbauung und Leitung der Gemeinde und nicht zuletzt durch sein persönliches Zeugnis soll der Priester die anderen zu ihrem eigenen Dienst bereit und fähig machen.“ (Kapitel 5.1.1.)
Den Gemeinden ist die Sorge und das Gebet für Berufungen in der Kirche besonders anvertraut.