Im Schutzkonzept legen wir dar, wie wir als Pfarrei versuchen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Der Kern des Schutzkonzeptes ist der sogenannte Verhaltenskodex. Dort legen wir im Einzelnen dar, was wir bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beachten.
Das Schutzkonzept behält seine Gültigkeit zunächst für längsten fünf Jahre. Für uns ist dies auch eine Testphase, in der wir feststellen wollen, wie gut und hilfreich der Verhaltenskodex ist.
Falls Ihnen Dinge auffallen, die sie verbesserungs- oder ergänzungswürdig finden, dürfen Sie uns dies gerne mitteilen. Wir werden versuchen, entsprechende Anregungen in eine Neufassung zu übernehmen.
Wenden Sie sich dazu bitte an: Herrn Bodo Lieb, Präventionsfachkraft der Pfarrei Hildegundis von Meer.
Die kirchenrechtliche Grundlage des Schutzkonzeptes besteht aus der Ordnung der Deutschen Bischofkonferenz, der Präventionsordnung des Bistums Aachen und den Ausführungsbestimmungen.