Am 8. und 9. November finden in der Pfarrei Hildegundis von Meer die Neuwahlen zum Kirchenvorstand statt. Dazu lädt der Wahlvorstand herzlich ein. Es stehen 18 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Es können von jeder bzw. jedem Wahlberechtigten bis zu 14 Mitglieder des Kirchenvorstands gewählt werden. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Aushängen oder dem Link unten.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.
Die Wahlen finden statt am Samstag, den 8. November von 16.30 bis 17.00 Uhr sowie nach der Vorabendmesse bis 18.30 Uhr im Haupteingang der St. Nikolauskirche.
Am Sonntag, den 9. November, ist das Wahllokal im Foyer der Pfarrkirche St. Stephanus in Lank von 09.30 bis 10.00 Uhr sowie nach der Sonntagsmesse bis 11.45 Uhr geöffnet.
Ein Antrag auf Briefwahl kann bis Mittwoch vor dem Wahltag schriftlich oder zur Niederschrift des Pfarrbüros gestellt werden. Der Antrag ist über das Pfarramt an den Wahlvorstand zu richten, der dann den Briefwahlschein zusammen mit dem Briefwahlumschlag, dem Wahlumschlag und dem Stimmzettel erteilt.
Für die Stimmabgabe bei Briefwahl wird der Stimmzettel im verschlossenen Wahlumschlag zusammen mit dem Briefwahlschein in einem weiteren verschlossenen Umschlag dem Wahlvorstand über das Pfarramt Hildegundis von Meer, Bommershöfer Weg 14, 40670 Meerbusch zugeleitet. Der Briefwahlumschlag muss spätestens zum Ende des Wahltermins bzw. des Wahlzeitraums beim Wahlvorstand eingegangen sein. Ab Beginn der Wahlhandlung können Briefwahlumschläge den Wahlvorständen nur noch an den Wahlstandorten übergeben werden.
Für den Wahlvorstand
Thomas Blömer