Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.
Die Wahlen finden statt am Samstag, den 8. November von 16.30 bis 17.00 Uhr sowie nach der Vorabendmesse bis 18.30 Uhr im Haupteingang der St. Nikolauskirche.
Am Sonntag, den 9. November, ist das Wahllokal im Foyer der Pfarrkirche St. Stephanus in Lank von 09.30 bis 10.00 Uhr sowie nach der Sonntagsmesse bis 11.45 Uhr geöffnet.
Ein Antrag auf Briefwahl kann bis Mittwoch vor dem Wahltag schriftlich oder zur Niederschrift des Pfarrbüros gestellt werden. Der Antrag ist über das Pfarramt an den Wahlvorstand zu richten, der dann den Briefwahlschein zusammen mit dem Briefwahlumschlag, dem Wahlumschlag und dem Stimmzettel erteilt.
Das Antragsformular für Briefwahl kann über unten stehenden Lnk heruntergeladen werden. Es muss ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden und bis zum Mittwoch vor dem Wahltag im Original im Pfarramt Hildegundis von Meer, Bommershöfer Weg 14, 40670 Meerbusch vorliegen. Eine Übersendung des Formulars per Email ist leider vom Bistum in der Wahlordnung nicht vorgesehen.
Für die Stimmabgabe bei Briefwahl wird der Stimmzettel im verschlossenen Wahlumschlag zusammen mit dem Briefwahlschein in einem weiteren verschlossenen Umschlag dem Wahlvorstand über das Pfarramt Hildegundis von Meer, Bommershöfer Weg 14, 40670 Meerbusch zugeleitet. Der Briefwahlumschlag muss spätestens zum Ende des Wahltermins bzw. des Wahlzeitraums beim Wahlvorstand eingegangen sein. Ab Beginn der Wahlhandlung können Briefwahlumschläge den Wahlvorständen nur noch an den Wahlstandorten übergeben werden.