In unserer Gemeinde St. Stephanus wurde am 11./12. November 2017 der Gemeinderat St. Stephanus neu gewählt.
Die Wahl fand parallel zur Wahl des GdG-Rates (des Rates der Gemeinschaft der Gemeinden in der Pfarrei Hildegundis von Meer) statt.
Zur Wahl des Gemeinderates St. Stephanus stellten sich 9 Kandidatinnen und Kandidaten.
8 Personen waren für den neuen Gemeinderat zu wählen.
An der Wahl beteiligten sich 124 Wahlberechtigte, davon 34 per Briefwahl.
3 Stimmzettel wurden für ungültig erklärt.
Von den Kandidierenden zum neuen Gemeinderat erhielten
♦ Frau Marion Boden 75 Stimmen,
♦ Herr Christian Gesse 88 Stimmen,
♦ Frau Gisela Hage-Hülsmann 81 Stimmen,
♦ Frau Felicitas Klein 78 Stimmen,
♦ Herr Roland Köhne 85 Stimmen,
♦ Frau Stefanie Mertens 43 Stimmen,
♦ Frau Mareile Mevihsen 55 Stimmen,
♦ Frau Franca Sirigu 69 Stimmen,
♦ Frau Nicole Stein 56 Stimmen.
Aufgrund dieses Wahlergebnisses ist in den neuen Gemeinderat gewählt, wer mindestens 55 Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann bis zum 26. November 2017 Einspruch gegen die Wahl erheben.
Einsprüche sind schriftlich zu richten an das
Pfarrbüro Osterath,
Bömmershöferweg 14,
40670 Meerbusch–Osterath.
Der neue Gemeinderat kann seine Arbeit aufnehmen, nachdem ggf. weitere Mitglieder berufen worden sind und in einer konstituierenden Sitzung der Vorstand gewählt worden ist.
Dem neuen Gemeinderat und seinen Mitgliedern sei viel Erfolg und ein gutes Gelingen für seine Tätigkeit in den nächsten vier Jahren gewünscht.
Für den Wahlvorstand der
Gemeinderatswahl St. Stephanus
Georg Klein
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